Sonntag, 22. November 2015

Michael Naßhan - Lückenhafte oder nicht vorhandene Buchführung schützt nicht bei möglicher Insolvenzverschleppung!!

Michael Naßhan

Lückenhafte oder nicht vorhandene Buchführung  schützt nicht bei möglicher Insolvenzverschleppung!

Der BGH hat nun mit seinem Urteil vom 24. 1. 2012 – II ZR 119/10, DB 2012 S. 794 erneut betont, dass sich der Geschäftsführer durch massive Mängel und Lücken in der Buchführung nicht seiner Haftung entziehen können soll. Er entschied, dass die Voraussetzungen der Zahlungseinstellung nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung bereits dann als bewiesen gelten, wenn der Geschäftsführer seine Pflichten zur Führung und Aufbewahrung von Büchern, Belegen und sonstigen Papieren gem. §§ 238, 257 BGB, § 41 GmbHG verletzt hat und der Gläubiger dadurch an der Darlegung näherer Einzelheiten zur finanziellen Situation der Gesellschaft gehindert wird.