Michael Naßhan - Vorsicht geboten ist bei bilanzieller Überschuldung!
Auch eine bilanzielle Überschuldung kann ein Insolvenzgrund sein, zum Beispiel dann, wenn das Eigenkapital bilanziell negativ ist!Beispiel eine bilanziellen Überschuldung:
Eine bilanzielle Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen (in der Beispielsbilanz: 1.000.000 €) nicht mehr die Schulden (Bankdarlehen in Höhe von 1.200.000 €) deckt — das Eigenkapital ist negativ.
Aktiva | Bilanz | Passiva | |
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Anlagegut | 400.000 € | Eigenkapital | -400.000 € |
Bankguthaben | 800.000 € | Bankdarlehen | 1.200.000 € |
Bilanzsumme | 1.200.000 € | Bilanzsumme | 1.200.000 € |