Sonntag, 22. November 2015

Michael Naßhan - Vorsicht, auch eine bilanzielle Überschuldung ist ein Insolvenzgrund

Michael Naßhan - Vorsicht geboten ist bei bilanzieller Überschuldung!

Auch eine bilanzielle Überschuldung kann ein Insolvenzgrund sein, zum Beispiel dann, wenn das Eigenkapital bilanziell negativ ist!

Beispiel eine bilanziellen Überschuldung:


Eine bilanzielle Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen (in der Beispielsbilanz: 1.000.000 €) nicht mehr die Schulden (Bankdarlehen in Höhe von 1.200.000 €) deckt — das Eigenkapital ist negativ.
Bilanz mit bilanzieller Überschuldung
AktivaBilanzPassiva
Anlagegut400.000 €Eigenkapital-400.000 €
Bankguthaben800.000 €Bankdarlehen1.200.000 €
Bilanzsumme1.200.000 €Bilanzsumme1.200.000 €

In diesem Fall bestünde Insolvenzantragspflicht!