Sonntag, 22. November 2015

Michael Naßhan - Vermögensverschiebung von Vermögen der Gesellschaft bei Insolvenz

Michael Naßhan - Vermögensverschiebung von Vermögen der Gesellschaft bei Insolvenz

 
Tatsächliche oder rechtsgeschäftliche Handlungen des Geschäftsführers einer GmbH, durch die er eigennützig oder im Interesse Dritter willkürlich Vermögen der Gesellschaft verschiebt, sind trotz Zustimmung der Gesellschafter i.d.R. mißbräuchlich oder pflichtwidrig im Sinne des § 266 StGB (Untreue), wenn die Vermögensverschiebung bei der GmbH unter Mißachtung der Pflicht nach § 41 GmbH-Gesetz durch Falschbuchen oder Nichtbuchen verschleiert und die Zustimmung unter Mißbrauch der Gesellschafterstellung erteilt wird. Die gilt insbesondere auch bei einer Insolvenzreife der Gesellschaft.