Montag, 3. Oktober 2016

Zahlungsunfähigkeit Arbeitgeber

Zahlungsunfähigkeit Arbeitgeber 

BGH, Urteil 19.02.2009, IX ZR 62/08
  • Zwar deutet gerade die Nichtzahlung von Löhnen typischerweise auf die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens hin. Die Kenntnis einzelner Tatsachen eines Arbeitnehmers, wie etwa dass der Arbeitgeber noch anderen Arbeitnehmern Lohn schuldig, lässt hingegen nur die ungewisse Möglichkeit einer Zahlungsunfähigkeit befürchten.
  • Der Arbeitnehmer hat typischerweise gerade nicht den erforderlichen Gesamtüberblick über die Liquiditäts- oder Zahlungslage des Arbeitgebers. Als nicht institutioneller Gläubiger treffen die Arbeitnehmer auch diesbezüglich keine weitergehenden Erkundigungspflichten.

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