Schuldnerverzeichnis
BGH, Beschluss vom 02.07.2009, Az: IX ZB 63/08Im Verzeichnis nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO sind alle gegen Schuldner gerichtete Forderungen zu verzeichnen, die von Gläubigern geltend gemacht werden, auch wenn sie vom Schuldner bestritten werden.
(Leitsatz von Insolvenzrecht.info)
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