Montag, 3. Oktober 2016

Vorsatzanfechtung

Vorsatzanfechtung

BGH, Urteil vom 13.08.2009, Az: IX ZR 159/06

Im Falle der Vorsatzanfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO genügt eine mittelbare, erst künftig eintretende Gläubigerbenachteiligung, weshalb diese nicht deshalb ausgeschlossen ist, weil der Schuldner zum Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung noch keine Gläubiger hatte.
(Leitsatz von Insolvenzrecht.info)

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