Benachteiligungsvorsatz
BGH, Urteil vom 05.03.2009, Az: IX ZR 85/07Leitsätze von Insolvenzrecht.info
- Der Schuldner handelt mit Benachteiligungsvorsatz, wenn er weiß, dass er neben dem Anfechtungsgegner nicht alle Gläubiger innerhalb angemessener Zeit befriedigen kann, oder sich diese Folge zumindest als möglich vorgestellt, aber in Kauf genommen haben, ohne sich durch die Vorstellung dieser Möglichkeit von seinem Handeln abhalten zu lassen.
- Von der Kenntnis des Schuldners von der bestehenden oder drohenden Zahlungsunfähigkeit kann nach ständiger Rechtsprechung auf einen Benachteiligungsvorsatz geschlossen werden.
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