Montag, 3. Oktober 2016

Vorsicht - Bankrott

Bankrott

Die Zahlungsunfähigkeit eines Geschäftsmannes wird auch als sogenannter Bankrott bezeichnet.

Werden bei Überschuldung, drohender oder schon bestehender Zahlungsunfähigkeit Handlungen vorgenommen, durch die das Geschäftsvermögen unzulässig vermindert wird oder durch die der Bankrott verschleiert bzw. hinausgezögert wird oder werden soll, so liegt eine Straftat vor.

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