Michael Nasshan - Fragen zur Insolvenz und Firmenbestattung?

Informationen rund um die Unternehmensinsolvenz und Firmenbestattung. Veröffentlichung von Urteilen des BGH zu einschlägiger Rechtsprechung, Begriffserklärungen und Hilfestellungen rund um die Insolvenz. ,

Montag, 3. Oktober 2016

Insolvenzantrag

Insolvenzantrag

Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag beim Insolvenzgericht eröffnet. Es besteht ein Formzwang,  der Antrag kann schriftlich gestellt oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts erklärt werden.
Eingestellt von Unknown um 01:10
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